Unsere Leistungen im Überblick
Als Verfahrenspflegerin vertrete ich die Interessen des Betroffenen in einem gerichtlichen Verfahren. In Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör geregelt. Ein Betroffener muss in einem Betreuungs- und Unterbringungsverfahren die Möglichkeit haben, seine eigene Meinung und Wünsche vorzutragen um damit das Verfahren beeinflussen zu können. Menschen die aus gesundheitlicher Sicht daran gehindert sind können von mir im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft vertreten werden.