Unter dem Begriff Ambulant betreutes Wohnen(ABW) wird ein Hilfsangebot angeboten um eine autonome Lebensweise trotz psychischer Erkrankung zu ermöglichen. Unsere Klienten des ABW sind in der Regel von psychischer Erkrankung und möglicherweise von schwierigen Lebensumständen betroffen. Um diese Lebenssituation zu bewältigen unterstützen wir den Menschen im Rahmen des ABW. Diese Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme zielt darauf ab die größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen zu gewährleisten.
Wir arbeiten nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Es ist unser Ziel unsere Klienten dabei zu unterstützen, Schritt für Schritt im Alltags- und Arbeitsleben, aber auch im Bereich der persönlichen Beziehungen wieder Fuß zu fassen und immer selbständiger zu werden.
Unserer Meinung nach trägt jeder Mensch den Wunsch nach Weiterentwicklung in sich. Mit unserem Angebot des ABW bieten wir den Klienten unsere Unterstützung an, um sich, entsprechend den eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten,
entwickeln zu können. Die Befähigung zu einer selbstbestimmten und selbständigen Lebensführung steht bei unserem Bemühen im Vordergrund. In unserer Betreuungsarbeit verfolgen wir folgende Grundsätze:
Wir bieten derzeit drei Unterstützungsformen an;
Die Hausgemeinschaft; In unserem Haus bieten wir eine Wohnung für einen Klienten des ABW an.
Daneben gibt es die Möglichkeit im Rahmen des
Betreuten Einzelwohnens im eigenen Wohnraum
Unterstützung zu bekommen.
Für Betreute die sich nur punktuell Unterstützung wünschen bieten wir die Zehnerkarte an. Diese Möglichkeit gibt es nur für Selbstzahler.
Die Maßnahme richtet sich in Art, Umfang und Dauer nach dem individuellen Hilfebedarf
entsprechend dem Gesamtplan § 58 SGB XII
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
In Einzelgesprächen mit dem Betroffenen soll die
kontinuierliche Aufarbeitung seiner Erlebnisse ermöglicht
werden. Dazu gehört entmutigende Erfahrungen zu verarbeiten, verzerrte Wahrnehmungen zu korrigieren, Gefühlsreaktionen bewusst werden zu lassen, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren und persönliche Ressourcen zu aktivieren. Ziel ist es Alternativen zu planen und einzuüben.
Im Betreuten Einzelwohnen bestehen die Kontakte überwiegend aus Einzelgesprächen.
Wir verfolgen einen gemeindeintegrativen Ansatz. Da die
Maßnahme mit dem Ziel der Rehabilitation und
damit mit der gesellschaftlichen Wiedereingliederung
verbunden ist, ist die Aufnahme einer sinnvollen regelmäßigen Tagesbeschäftigung ein wichtiges
Anliegen.
Wir unterstützen die Kontaktaufnahme und regelmäßige
Besuche bei Haus und Fachärzten
soweit erforderlich. Angehörige und andere wichtige Bezugspersonen werden nach Wunsch und Möglichkeit in den Betreuungsprozess einbezogen.
Wir kooperieren mit den im Landkreis vorhandenen Behörden, Beratungsstellen, Kliniken und
sozialpsychiatrischen Einrichtungen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit wenn Sie bereit sind:
Nach persönlicher Vorstellung bei uns und Zustimmung durch das Betreuerteam wird der Antrag auf
Kostenübernahme gestellt. Nach sozialhilferechtlicher
Prüfung durch den Leistungsträger wird ein Betreuungsvertrag zwischen der Praxis Hild und der/dem Interessent/In unterzeichnet.
Wir bieten derzeit fünf Plätze an.
Wir sind als Leistungserbringer vom Landratsamt Ostalbkreis anerkannt, bei mittellosen Klienten können die Kosten auf Antrag übernommen werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Die Miete für den Wohnraum hat jede Person monatlich
selbst oder über einen Kostenträger (Jobcenter,
Sozialamt, Rententräger) aufzubringen.
Unser Einzugsgebiet ist der Ostalbkreis. Klienten aus diesem Einzugsgebiet werden vorrangig aufgenommen.
Klienten die von uns im Rahmen der rechtlichen Betreuung begleitet werden, haben im Anschluss daran die Möglichkeit ins ABW zu wechseln. Nach Beendigung der rechtlichen Betreuung erfahren die Betroffenen dann weiterhin eine zuverlässige Begleitung. So kann sich die Dauer der rechtlichen Betreuung verkürzen und die Selbständigkeit gefördert werden.
Für Selbstzahler haben wir besondere Konditionen, wie z.B. die Zehnerkarte oder ein bedarfsorientiertes ABW. Bitte fragen Sie uns im persönlichen Gespräch. Gerne erhalteln Sie einen unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.