Unsere Leistungen im Überblick
Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und wird durch das Nachlassgericht des letzten Wohnortes des Erblassers/der Erblasserin angeordnet. Als Nachlasspfleger vertreten wir die unbekannten Erben. Die einzelnen Aufgabenkreise werden nach Erforderlichkeit vom Nachlassgericht festgelegt.